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Unterstützung für Unternehmen in Schleswig-Holstein. Anträge jetzt stellenCOVID-19: Informationen zur Soforthilfe



Die IB.SH informiert

Unternehmen stehen für die Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen bewährte Liquiditätshilfen über bewährte und an die aktuelle Situation angepasste Darlehensprogramme, Risikoentlastungen durch Haftungsfreistellungen, Bürgschaften und Beteiligungskapital der schleswig-holsteinischen Förderinstitute und der KfW zur Verfügung. Außerdem wurden und werden weitere Unterstützungen auf Bundes- und Landesebene wie Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld oder Steuererleichterungen auf den Weg gebracht.





Erweiterung des Corona-Schutzschirms Schleswig-Holstein zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Krise

KIEL. Das Kabinett hat heute (3. April) die Erweiterung des schleswig-holsteinischen Corona-Schutzschirms auf 620 Millionen Euro beschlossen. Ergänzend zu den Bundesprogrammen sowie dem bereits vom Land aufgesetzten Mittelstandssicherungsfonds mit einem Volumen von 300 Millionen Euro sind weitere Landesmittel zur Wirtschaftsförderung (150 Millionen Euro) sowie für Kultur, Digitalisierung, Umweltschutz, Bildung, Sport und Soziales (80 Millionen Euro) vorgesehen. Die Jamaika-Spitzen haben sich gestern zudem auf einen Pflegebonus (40 Millionen Euro) verständigt. Den Kommunen wurden vom Land bereits 50 Mio. Euro zur Kompensation des Ausfalls der Einnahmen durch die Kita-Beiträge zugesagt.

„Der Landesregierung ist es wichtig, dort zu helfen, wo Hilfe gebraucht wird. Wir haben alle im Blick -  von der Kultur über die Pflegekräfte bis zur Wirtschaft. Gemeinsam mit dem Bund spannen wir einen weiten Corona-Schutzschirm auf, für den wir schon jetzt 620 Millionen Euro bereitstellen wollen“, erklärte Finanzministerin Monika Heinold.

Für die Erweiterung des Corona-Schutzschirms auf 620 Millionen Euro, braucht es die Zustimmung des Landtags.



Zuschussprogramm Wirtschaft

Zum Schließen der bestehenden Förderlücke bei Unternehmen mit mehr als zehn und bis zu 50 Beschäftigten hat die Landesregierung ein Zuschussprogramm im Umfang von 150 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Die betroffenen Betriebe, die in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. in einen Liquiditätsengpass geraten sind, können einen Zuschuss von bis zu 30.000 Euro beantragen. „Wir haben bereits beim Start unseres Soforthilfe-Programms für Kleinbetriebe vor über einer Woche gesagt, dass wir uns genau anschauen, wo wir noch Härten abfedern und Lücken schließen müssen. Und es hat sich gezeigt, dass viele Mittelständler nicht so leicht an Darlehen herankommen, wie wir uns das vorgestellt haben“, sagte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz. Zudem werde mit dem jetzigen Landes-Zusatzprogramm vermieden, dass schleswig-holsteinische Unternehmen Wettbewerbsnachteile gegenüber Firmen in Nachbarländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder Niedersachsen haben. Buchholz bat die Betriebsinhaber und Selbständigen allerdings noch um einige Tage Geduld: „Wir werden einige Tage benötigen, um zusammen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein parallel zum laufenden Bundesprogramm einen Antrags- und Abwicklungsmodus zu entwickeln. Ich hoffe, dass wir in der Woche nach Ostern die Antragsformulare online bereitstellen können.“ Auf keinen Fall, so der Minister weiter, sollten Inhaber von Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern jetzt das Online-Formular für Betriebe bis zu 10 Mitarbeitern benutzen. „Das würde die bereits gut angelaufenen Auszahlungen für Kleinbetriebe aus dem Soforthilfe-Bundesprogramm erheblich ausbremsen – das darf nicht passieren.“





Liquiditätshilfen für Unternehmen

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Stand: 2. April 2020

Kurzzusammenfassung für Hilfen zur Liquiditätssicherung in der Corona-Krise

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Im Rahmen des beschlossenen bundesweiten Schutzschilds für Unternehmen werden bestehende Programme für Liquiditätshilfen der KfW und der Bürgschaftsbanken ausgeweitet, um den Zugang der Unternehmen zu günstigen Krediten zu erleichtern. Auf diese Weise können im erheblichen Umfang liquiditätsstärkende Kredite der Hausbanken mobilisiert werden. Dazu werden die etablierten Instrumente zur Flankierung des privaten Kreditangebots ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht. Die Corona-Hilfe der KfW wird in einem KfW-Sonderprogramm 2020 vor allem über die bestehenden Programmkredite ERP-Gründerkredit - Universell und KfW-Unternehmerkredit umgesetzt. Neben Haftungsfreistellungen bis 90 % werden die Programme zu deutlich reduzierten Zinsen über Ihre Hausbank angeboten. Einen Überblick über die Corona-Unterstützung, die Sie über Ihre Hausbank bei der KfW beantragen können, finden Sie »hier«

Um Ihnen die Finanzierung Ihrer gewerblichen Unternehmen zu erleichtern, haben wir, die Förderinstitute des Landes Schleswig-Holstein, im Rahmen der Schleswig-Holstein-Finanzierungsinitiative für Stabilität unsere Angebote auf die Bedarfslagen der Unternehmen im Zuge der Corona-Krise ausgerichtet. Damit wollen wir gemeinsam mit den Hausbanken und allen betroffenen Multiplikatoren gewährleisten, dass den Unternehmen in Schleswig-Holstein ein schneller und einfacher Finanzierungszugang erhalten bleibt. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler wenden sich bitte an ihre Hausbank um diese Liquiditätshilfen auf den Weg zu bringen.

Weitere Unterstützungsmaßnahmen werden derzeit auf politischer Ebene vorbereitet. Sobald wir weitere Informationen dazu haben, werden diese hier veröffentlicht.





Beratung durch die IB.SH Förderlotsen

Die Förderlotsen der IB.SH beraten Sie unentgeltlich zu passenden Unterstützungsmöglichkeiten. Die Unterstützungsmöglichkeiten werden derzeit fortlaufend auf der Webseite der IB.SH aktualisiert. Bitte kontaktieren Sie die Förderlotsen per E-Mail wenn Sie darüberhinaus Beratung wünschen.