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Andrey Popov - Fotolia.com

Täglich erledigen Tausende von Handwerksbetrieben ihre Aufträge zur vollsten Zufriedenheit ihrer Kundschaft. Die Beratung war überzeugend, die Ausführung war professionell, über den Preis hat man sich geeinigt. Beide Parteien sind zufrieden. Wir fassen in zehn Tipps zusammen, worauf es vor, während und nach dem Auftrag ankommt.Wenn der Handwerker kommt

Zehn Tipps für eine gute Zusammenarbeit

Natürlich gibt es kein Patentrezept, weil die Art des Auftrags und die "Chemie zwischen den Beteiligten" immer eine Rolle spielen. Hilfreich ist es aber doch, einige Punkte auf alle Fälle zu berücksichtigen

  1. Vergeben Sie Aufträge nur an Betriebe, die in die Handwerksrolle eingetragen sind! Im Zweifelsfall verschafft ein Anruf bei uns Klarheit darüber, ob es sich um einen eingetragenen Fachbetrieb handelt. Innungen und Kreishandwerkerschaften können Auskunft darüber geben, ob ein Betrieb zusätzlich freiwilliges Innungsmitglied ist. Besondere Vorsicht ist bei Haustürgeschäften geboten.

  2. Zur Information können vor Auftragsvergabe auch von mehreren Handwerkern (schriftliche) Kostenvoranschläge eingeholt werden.

  3. Vor allem größere Aufträge sollten schriftlich vereinbart werden. Leistungsumfang und -inhalt sollten im Vertrag unbedingt präzise geregelt und wichtige Termine, bei einem Bauvorhaben beispielsweise der Fertigstellungstermin, fixiert werden.

  4. Bei mündlich erteilten Aufträgen oder Reparaturaufträgen sollten im Gespräch mit dem Handwerker möglichst genaue Angaben über Art und Umfang der auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Der Handwerker kann damit den Zeit-, Werkzeug-, Material- und Personalbedarf besser planen und Kunden bleiben unnötige Kosten erspart.

  5. Die Zeiten für An- und Abfahrt müssen bezahlt werden. In der Regel ist es deshalb günstiger, einen Handwerker in der Nähe zu beauftragen.

  6. Erkundigen Sie sich bereits vor Auftragsvergabe genau über sämtliche anfallenden Kosten wie die Stundenverrechnungssätze, die Höhe der Fahrtkosten oder die Zahlungskonditionen.

  7. Es ist sinnvoll, dem Handwerker eine Telefonnummer zu hinterlassen, unter der Sie erreichbar sind. So kann er bei zeitlichen Verschiebungen, beim Auftreten unvorhersehbarer Probleme sowie beim Überschreiten einer vereinbarten finanziellen Höchstgrenze rechtzeitig benachrichtigt werden.

  8. Arbeitet der Handwerker vor Ort, sollten Sie im Rapportzettel die aufgewendete Zeit quittieren und eine Kopie dieses Belegs behalten.

  9. Nach ordnungsgemäß erbrachter Leistung und Rechnungsstellung sollte ebenso ordnungsgemäß bezahlt werden. Handwerkerrechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug zahlbar; Skontoabzüge dürfen nur bei einer entsprechenden Vereinbarung vorgenommen werden.

  10. Reklamationen über Mängel sollten zunächst in einem offenen Gespräch geklärt werden. Lassen sich Differenzen auf diesem Weg nicht ausräumen, können Sie unsere Vermittlungsstelle einschalten.


Hinweis:

Mit unseren Auskünften möchten wir Ihnen Hilfestellungen bieten. Laut "Rechtsberatungsgesetz" sind wir nicht berechtigt, Einzelinteressen unserer Mitglieder wahrzunehmen. Das bedeutet: wir sind zum Beispiel nicht befugt, unsere Mitglieder vor Gerichten zu vertreten.



neutral Handwerkskammer Flensburg

Ingrid Jürgensen

Rechtsabteilung

Johanniskirchhof 1-7

24937 Flensburg

Tel. 0461 866-128

Fax 0461 866-110

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