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Außenwirtschaftsnews - Februar 2023

Deutschland

Meldepflicht bei grenzüberschreitenden Zahlungen

Die grenzüberschreitenden Zahlungsmeldungen an die Bundesbank dienen der Erstellung der Zahlungsbilanz der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Währungsunion. Sie liefert den für die Wirtschafts- und Währungspolitik zuständigen Stellen, aber auch Verbänden und Unternehmen umfassende und zuverlässige Informationen über den deutschen Außenwirtschaftsverkehr.

Wer und was meldepflichtig ist, wird in der neuen Publikation der Bundesbank “ FAQs Meldepflichten im Außenwirtschaftsverkehr“ beantwortet.



Lieferkettengesetz – Was auf Handwerker zukommt

Branchenvertreter haben immer wieder davor gewarnt, dass Handwerksbetriebe indirekt betroffen sein könnten: Nun tritt das deutsche Lieferkettengesetz, das den Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten verbessern soll, zum 1. Januar 2023 in Kraft. Jan Dannenbring, Arbeitsmarktexperte beim ZDH, erklärt, inwieweit Unternehmer jetzt aktiv werden müssen.
Mit der Praxishilfe KMU-Kompass der Agentur Wirtschaft & Entwicklung können Sie den Sorgfaltsprozess leichter in Ihrem Unternehmen verankern, das Lieferkettenmanagement vorantreiben und Mechanismen wirksamer gestalten. Nutzen Sie die Checklisten im Standards-Kompass für Anregungen zum weiteren Vorgehen auf dem Weg zur Mitgliedschaft oder Zertifizierung.



Luxemburg

Senkung der Umsatzsteuer

Um die gegenwärtige Inflation abzuschwächen, senkt Luxemburg fast alle Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme ist auf das Jahr 2023 befristet. Mit Wirkung vom 1. Januar 2023 - und befristet bis 31. Dezember 2023 - gelten in Luxemburg folgende Mehrwertsteuersätze: Der Standard-Mehrwertsteuersatz sinkt von 17 Prozent auf 16 Prozent, der mittlere Satz sinkt von 14 Prozent auf 13 Prozent und der reduzierte Satz (insbesondere für Gas und Strom) sinkt von 8 Prozent auf 7 Prozent. Der stark reduzierte Mehrwertsteuersatz von 3 Prozent (für bestimmte Fälle des privaten Wohnungsbaus) wird nicht weiter reduziert.



Erleichterungen bei Arbeitnehmerentsendungen

Folgende bisher geforderten Dokumente werden seit Januar 2023 nicht mehr verlangt:

  • Ärztliche Arbeitsfähigkeitsbescheinigung
  • Nachweis der beruflichen Qualifikation
  • Nachweis der Übernahme von Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
  • Angaben über den Kunden/ Auftraggeber entfallen

Achtung: Alle weiterhin geforderten Unterlagen bleiben bestehen und müssen zusätzlich vor Ort vorgehalten werden - auf der Baustelle oder bei einem sonstigen Vertreter in Luxemburg. Der Aufbewahrungsort muss angegeben werden. Fragen beantwortet die Hotline der ITM unter 00352- 24776100.



Norwegen



Neue Mindestlöhne in den Branchen Bau, Reinigung und Elektro

In Norwegen gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne. Einige Branchen haben jedoch ihre Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären lassen. Deren Mindeststundenlöhne gelten auch für deutsche Arbeitgeber, deren Mitarbeiter Arbeiten in Norwegen ausführen.

Bauwirtschaft

  • Fachkräfte: 230 NOK
  • Ungelernte mit mindestens 1 Jahr Branchenerfahrung: 216 NOK
  • Ungelernte ohne Branchenerfahrung: 207,40 NOK
  • Unter 18-Jährige: 139 NOK

Reinigung: 204,54 NOK

Elektro

  • Facharbeiter, die Facharbeiten ausführen: 234,14 NOK
  • Übrige Arbeitnehmer: 205,46 NOK

Quelle und weitere Info: Arbeidstilsynet



Schweden



Neue Sicherheitsvorschriften bei brandgefährlichen Arbeiten

Die Sicherheitsvorschriften sind seit 1990 in Kraft und haben sich seitdem kaum verändert. Sie wurden nun im Zusammenhang mit der Entwicklung des Rahmens aktualisiert. Darüber hinaus muss jeder, der brandgefährliche Arbeiten genehmigt, durchführt oder als Brandschutzbeauftragter tätig ist, über ein persönliches Zertifikat verfügen, aus dem hervorgeht, dass er die Sicherheitsvorschriften kennt und weiß, wie man bei diesen Arbeiten Brände verhindert.



F-Skatt-Nummer eines Auftragnehmers überprüfen

Beauftragen Sie in Schweden Subunternehmer, sind Sie verpflichtet, 30 % F-skatt vom Arbeitsentgelt einzubehalten und an die schwedische Steuerverwaltung zu überweisen. Ausnahme: Der Subunternehmer verfügt über eine F-Skatt-Nummer, die ihn als zuverlässigen Unternehmer ausweist. Überprüfen Sie regelmäßig die Echtheit der F-Skatt-Nummer.



F-Skatt-Erklärung

Betriebe, die sich in Schweden zur F-Skatt registriert haben, müssen jährlich Angaben zu Tätigkeiten in Schweden im Vorjahr machen. Dazu müssen sie online sog. „spezifische Informationen“ abgeben. Achtung: Nach der Angabe der spezifischen Informationen, muss keine „inkomstdeklaration 2“ mehr abgegeben werden, auch wenn die schwedische Steuerbehörde Skatteverket zuvor dazu aufgefordert hat.



Veranstaltung



Firmengemeinschaftsstand Baumesse UK Construction Week

Die UK Construction Week ist die größte Baufachmesse in Großbritannien und exklusiv für Fachbesucher geöffnet. Die Messe umfasst nahezu das gesamte Spektrum der Baubranche. Die Aussteller profitieren vom Match-Making und erhalten Gelegenheit, für ihre Branche spezifisch ermittelte Entscheidungsträger zu treffen. Das umfangreiche Kongress- und Seminarprogramm informiert in unterschiedlichen Formen über Innovationen.

Zeit und Ort: 2. - 4. Mai 2023, London

Anmeldung Informationszentrum:
Präsentationsmöglichkeit für Kleinexponate auf einer Fläche von 2 m2 für 1.350 Euro
Anmeldung regulärer Stand:
Hallenfläche mit Standbau für 525 Euro/m2 (Mindestfläche 9 m2 bis maximal 100 m2)



Weitere Termine

Derzeit finden keine Termine statt
 




Internationale Kooperationsgesuche

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Team Enterprise Europe Network der WTSH.

Ref Nr. BOUA20221114010: Eine ukrainische Näherei, spezialisiert auf das Nähen von harten Materialien, wie Textilien und Leder, zur Herstellung Taschen, Handschuhen, Rucksäcken und Uniformbekleidung bietet sich als Sub-Auftragnehmer an. Die ukrainische Firma bietet Näharbeiten nach Kundenmuster an, komplette Produkte oder auch Teilprodukte.

Ref Nr. BORO20221208019: Ein international erfahrenes rumänisches Installationsunternehmen für Photovoltaik-Anlagen, sucht weitere Kooperationspartner in Deutschland. Das Unternehmen realisiert Solarmodulanlagen entsprechend der technischen Anforderungen des Kunden auf dem Dach oder dem Boden, für Industriebauten oder den Wohnungssektor.

Ref Nr. TOIT20221013017: Ein italienisches Unternehmen mit langjähriger Erfahrung im Theaterbereich fertigt in Kundenauftrag Kostüme und Kleidung nach historischen Vorlagen, mit besonderem Augenmerk auf die Detailgenauigkeit und die Qualität der verwendeten Materialien. Das Atelier arbeitet bereits viele Jahre erfolgreich mit Theatern, Museen und Veranstaltungsorganisationen in Italien zusammen und möchte jetzt gerne international tätig werden.

Kontaktwünsche an

Jenny Dümon
WTSH

Telefon 0431 66666-862
E-Mail duemon@wtsh.de





Kontakt

Sybille Kujath
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Lübeck
Telefon 0451 1506-278
Telefax 0451 1506-277
skujath@hwk-luebeck.de

Anna Griet Wessels
Außenwirtschaftsberaterin
Handwerkskammer Flensburg
Telefon 0461 866-197
Telefax 0461 866-397
a.wessels@hwk-flensburg.de