Als Körperschaft des öffentlichen Rechts sind der Handwerkskammer ihre inneren Strukturen vom Gesetzgeber vorgegeben. Dabei ergibt sich eine Mischform aus hauptamtlichen und ehrenamtlichen Führungsebenen, die im Folgenden vorgestellt werden.Die Arbeit der Handwerksorganisation lebt durch das Ehrenamt!
Der Vorstand der Handwerkskammer Flensburg
Die gesamte Vollversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorstand der Handwerkskammer.
Die insgesamt 9 Mitglieder sind zu zwei Drittel selbstständige Handwerker und zu einem Drittel Arbeitnehmer.
Gewählt werden:
- ein Präsident (Arbeitgeber)
- zwei Vizepräsidenten – jeweils ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer sowie
- sechs weitere Mitglieder (vier Arbeitgeber, zwei Arbeitnehmer)
Vorstandsbesetzung 2019 - 2024:
Die Vorstandsmitglieder der Handwerkskammer Flensburg
Präsident der Handwerkskammer
Jörn Arp
Zimmerermeister,
Wattenbek
Vizepräsident der Arbeitgeber
Klaus-Dieter Lemmermann
Bäckermeister,
Silberstedt
Vizepräsident der Arbeitnehmer
Joachim Sopha
Bäckermeister,
Flensburg
Vorstandsmitglied
Rolf Hansen
Tischlermeister,
Behrendorf
Vorstandsmitglied
Björn Will
Maurer- und Betonbauermeister, Weddingstedt
Vorstandsmitglied
Nicole Bünning
Geschäftsführerin,
Osdorf
Vorstandsmitglied
Thomas Wriedt
Schmiedemeister,
Rendsburg
Vorstandsmitglied
Michael Müller
Raumausstattermeister,
Husum
Vorstandsmitglied
Martin Saß
Installateur- und Heizungsbauer, Flensburg
Die Vollversammlung – Das Parlament des Handwerks
Die Vollversammlung ist das höchste und beschlussfassende Organ der Handwerkskammer Flensburg. Sie wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern gewählt. Das Gremium setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber und – als gute Besonderheit des Handwerks – Vertretern der Arbeitnehmer zusammen. Der Vollversammlung gehören laut Satzung 36 Mitglieder an – davon zwei Drittel Arbeitgeber (24) und ein Drittel Arbeitnehmer (12).
Die Arbeit der Vollversammlung
Das Parlament des Handwerks tagt in mindestens zwei Mal pro Jahr. Dabei legt das Gremium die Rahmenbedingungen für das laufende Jahr fest und trifft Entscheidungen, die von weitreichender, grundsätzlicher Bedeutung für die Handwerkskammer sind.
Aufgaben der Vollversammlung sind unter anderem:
- die Wahl des Vorstandes
- die Wahl der Ausschüsse - einschließlich des Berufsbildungsausschusses
- die Wahl des Hauptgeschäftsführers und der Geschäftsführer
- Festlegung des Kammerhaushalts
- Festsetzung der Beiträge
- Änderung der Satzung
- Beschlüsse über Bildungsvorschriften
- Beschlüsse über Beteiligungen
Mitglieder der Vollversammlung
Die Vollversammlung der Wahlperiode 2019 - 2024 setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der Berufsbildungsausschuss
Die Berufsbildungsausschüsse der Handwerkskammer Flensburg müssen in allen wichtigen Angelegenheiten der beruflichen Bildung unterrichtet und gehört werden.
Mitglieder des Berufsbildungsausschusses
Der Berufsbildungsausschuss wird von der Vollversammlung gewählt. Er setzt sich paritätisch zusammen aus sechs Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern sowie sechs weiter hinzu gewählten Lehrer/innen an berufsbildenden Schulen.
Mitglieder der Wahlperiode 2019 - 2024
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Geschäftsführung
Hauptgeschäftsführer
Tel. 0461 866-130
Fax 0461 866-110
Assistenz der Hauptgeschäftsführung
Tel. 0461 866-130
Fax 0461 866-110
stellvertretende Hauptgeschäftsführerin; Geschäftsbereichsleiterin Handwerksorganisation, Recht und Berufsbildung; Personalwesen
Tel. 0461 866-121
Fax 0461 866-110
Geschäftsbereichsleitung
Geschäftsbereichsleiter Innere Verwaltung und Finanzen
Tel. 0461 866-171
Fax 0461 866-110
Geschäftsbereichsleiter Betriebsberatung
Tel. 0461 866-150
Fax 0461 866-110
Geschäftsbereichsleiter Bildungszentrum
Tel. 0461 866-144
Fax 0461 866-110
Geschäftsbereichsleiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0461 866-181
Fax 0461 866-110
Abteilungsleitung
Leiterin der Abteilung Handwerksrolle
Tel. 0461 866-116
Fax 0461 866-110
Leiter der Abteilung Berufliche Bildung
Tel. 0461 866-117
Fax 0461 866-110