Im Verlauf der Ausbildung legen Sie je nach Beruf mehrere Prüfungen ab: eine Zwischen- sowie eine Gesellen- oder Abschlussprüfung. Dabei stellen Sie Ihr praktisches Können ebenso unter Beweis wie theoretisches Wissen in Ihrem Gewerk.Prüfungen - Beweisen, was man gelernt hat
Die Prüfungen werden von Prüfungsausschüssen der Handwerkskammer oder der beauftragten Innungen abgenommen.
Wir helfen und beraten Sie zu Ihren Fragen wie:
- Anmeldung: Wie und wann müssen Sie sich zu einer Prüfung anmelden?
- Voraussetzung: Wann werde ich zu einer Prüfung zugelassen?
- Vorzeitige Zulassung: Unter welchen Bedingungen werde ich vorzeitig zugelassen?
- Prüfung Externer: Wie kann ich ohne Nachweis einer bestandenen Prüfung zugelassen werden?
- Prüfungen: Wie sind sie organisiert und laufen sie ab?
- Prüfungsinhalte: Auf was muss ich mich vorbereiten?
- Befreiung von Prüfungsteilen: Welchen Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Prüfungsausschüsse: Wie sind sie besetzt?
- Prüfertätigkeit
Anmeldefristen für Abschluss-/Gesellenprüfung:
Sommerprüfung: bis 1. März eines Jahres
Winterprüfung: bis 1. Oktober eines Jahres