Sie möchten investieren, doch Ihnen fehlt das nötige Kapital? Es gibt zahlreiche Förderprogramme für Handwerksbetriebe. Doch welches ist in Ihrem Fall das Beste? Die Betriebsberater der Handwerkskammer unterstützen Sie dabei, die für Sie günstigste Finanzierungsmöglichkeit zu finden.Finanzierung und Fördermittel
Investitionen und deren Finanzierung sind für Existenzgründer und Unternehmer wichtige Bausteine einer erfolgreichen Unternehmensführung. Eine solide Finanzierung sichert nachhaltig den Fortbestand des Unternehmens. Ob Investitionen in Immobilien, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung oder die Finanzierung von Betriebsmitteln - die Berater der Handwerkskammer verfügen über langjährige Erfahrungen mit den verschiedenen Finanzierungs- und Förderinstrumenten und stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartner beratend zur Seite.
Die Berater unterstützen Sie, die für Sie optimale Finanzierung auszuwählen. Sie berücksichtigen dabei verschiedene öffentliche Finanzierungshilfen. Zudem ermitteln sie mit Ihnen gemeinsam den optimalen Kapitalbedarf, planen die Rentabilität und erstellen Ihnen eine Liquiditätsplanung. Unsere Mitarbeiter bereiten Sie zudem auf Bankgespräche vor und helfen bei der Beantragung von Fördermitteln.
Wir unterstützen Sie zu folgenden Themen:
- Kapitalbedarfsermittlung
- Planung von Rentabilität und Liquidität
- Erarbeitung von Finanzierungsvorschlägen unter Berücksichtigung öffentlicher Finanzierungshilfen
- Förderprogramme der KfW
- Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- Erstellung von Stellungnahmen für die Investitionsbank und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Vorbereitung auf das Bankgespräch
Unterstützung durch die Investitionsbank
Die Förderlotsen der Investitionsbank in Kiel beraten Sie außerdem kostenfrei in allen Fragen der Finanzierung und Förderung von Betrieben.
Meistergründungsprämie
Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen, werden vom Land Schleswig-Holstein bei diesem Vorhaben mit bis zu 10.000 Euro unterstützt. Die Basisförderung sieht als 1. Stufe 7.500 Euro als Unterstützung vor. Für das Schaffen eines zusätzlichen Arbeits- bzw. Ausbildungsplatzes können in der 2. Stufe zusätzliche 2.500 Euro Zuschuss gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie im Flyer zur Meistergründungsprämie Schleswig-Holstein
und auf der Website der IB.SH: Infos zur Meistergründungsprämie
Darlehen
Unternehmen können betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen und eventuell auch durch Investitionszuschüsse fördern lassen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: KfW-Bank, Investitionsbank
Bürgschaften
Grundsätzlich müssen Darlehen abgesichert werden. Sicherheiten stehen häufig nicht oder nur unzureichend zur Verfügung. Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein kann Ausfallbürgschaften für Investitions- und Betriebsmittelkredite bis zu 1 Million Euro übernehmen.
Weitere Informationen: Bürgschaftsbank
Beteiligungen
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) engagiert sich mit typisch stillen und offenen Beteiligungen zwischen 50.000 € und 1 Mio. € bei mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein. Sie verbessert die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis dieser Unternehmen und deren Möglichkeiten weiteres Fremdkapital zu beantragen
Weitere Informatioen:
MGB
Zuschüsse
Zuschüsse durch die IB Bank
Zuschüsse dienen der Weiterführung von Unternehmen, Schaffung bzw. Erhaltung von Arbeitsplätzen und Förderung der Innovationskraft von Unternehmen. Das Land Schleswig-Holstein bietet zielgerichtete Zuschussprogramme in der Regel über die Förderinstitute des Landes.
Weitere Informationen: Investitionsbank
Zuschüsse durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter
Gründungszuschuss / Einstiegsgeld: Existenzgründer sollten sich bei der Agentur für Arbeit, bzw. Jobcenter informieren, ob die Möglichkeit auf Gründungszuschuss, bzw. Einstiegsgeld besteht. Eingliederungszuschuss.
Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten zum Ausgleich von Minderleistungen erhalten. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang einer Minderleistung des Arbeitnehmers und nach den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Die Leistungen sind vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat.
Darüber hinaus vergeben die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter weitere diverse Zuschüsse wie zum Beispiel die Förderung der Wiedereingliederung von älteren Beschäftigten oder Menschen mit Behinderung.
Weitere Informationen:
Agentur für Arbeit