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Förderung für die Azubi-Unterbringung kann jetzt beantragt werdenDas Wirtschafts-Ministerium Schleswig-Holstein informiert

Förderung des Landes für die Azubi-Unterbringung bei Blockunterricht kann ab jetzt beantragt werden.

KIEL 19. März 2021

Für viele Auszubildende wird es finanziell eng, wenn sie für ihren Blockunterricht an den Berufsschulen auswärtig übernachten müssen und nicht nach Hause pendeln können. Doch hier schafft das Land nun Abhilfe. Wie Arbeitsstaatssekretär Dr. Thilo Rohlfs heute (19. März) verkündete, kann die zugesagte Förderung des Landes ab jetzt beantragt werden. „Die Jugendlichen können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 350 Euro erhalten. Damit gibt es jetzt für Azubis ein gutes Unterstützungsangebot, denn auch sie sind in besonderem Maße von der Pandemie betroffen“, so Rohlfs. Das Land stellt hierfür in diesem Jahr insgesamt 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

In der Ausbildung gebe es im Moment pandemiebedingt ohnehin schon viele Einschränkungen im Berufsschulunterricht und der berufspraktischen Unterweisung. „Wir wollen den Azubis unter die Arme greifen, die darüber hinaus noch zusätzlich mit Kosten belastet sind, weil sie nicht in der Nähe ihres Wohnortes beschult werden können. Damit erhöhen wir auch die Attraktivität der dualen Ausbildung“, erklärte Rohlfs.

Die Corona-Pandemie habe deutliche Spuren am Ausbildungsmarkt hinterlassen. Auch für das Ausbildungsjahr 2021/22 zeichne sich ein Rückgang bei den Bewerberinnen und Bewerbern sowie den Ausbildungsplätzen ab. „Deshalb ist es wichtig, für die Ausgestaltung der dualen Ausbildung positive Impulse zu setzen“, sagte Rohlfs.

Die Förderung kann auch rückwirkend zum 1. Januar 2021 beim Schleswig-Holsteinischen Institut für Berufliche Bildung (SHIBB) beantragt werden. Den Zuschuss können die Auszubildenden erhalten, wenn ihnen bei der Teilnahme am Blockunterricht entsprechende Kosten entstehen. 

 

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