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Praxis Recht zu RegelnAus- und Einbaukosten im Gewährleistungsfall

Für Fälle, in denen fehlerhaftes Material verbaut wurde und im Wege der Mangelbeseitigung wieder ausgebaut werden muss, gelten handwerksfreundliche Haftungsregeln gegenüber Materialhändlern.

In der handwerklichen Vertragspraxis kann es vorkommen, dass Handwerksbetriebe für die Erledigung eines Auftrags Material von Händlern beziehen und erst nach dem Einbau, Anbau oder sonstigen Bearbeitung des Materials feststellen, dass es mangelhaft ist und ausgetauscht werden muss. In diesen Situationen haben Handwerksbetriebe neben dem Anspruch auf Materialersatz auch einen Aufwendungsersatzanspruch hinsichtlich der Aus- und Einbaukosten gegen den Händler. Das aktualisierte Praxis Recht greift die für Handwerksbetriebe vorteilhafte aktuelle BGH-Rechtsprechung zum weiten Anwendungsbereich des Aufwendungsersatzanspruchs bei Vorfertigungsprozessen auf und bietet einen allgemeinen Überblick über die relevanten rechtlichen Aspekte.

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Lippke, Björn neu

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Raissa Gröschl

stellvertretende Hauptgeschäftsführerin; Geschäftsbereichsleiterin Handwerksorganisation, Recht und Berufsbildung; Personalwesen

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