Erforderliche Qualifikationen
Die Eintragung in einem zulassungspflichtigen Handwerk setzt eine der folgenden Qualifikationen voraus:
- Eine bestandene Meisterprüfung in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem diesem verwandten Handwerk.
Durch Rechtsverordnung ist geregelt, welche Handwerke sich so nahe stehen, dass die Beherrschung des einen Handwerks die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen Handwerks erlaubt. - Eine bestandene deutsche Prüfung, die der Meisterprüfung mindestens gleichwertig ist sowie die bestandene Gesellenprüfung in dem zu betreibendem Handwerk.
Alternativ zur Gesellenprüfung anerkannt wird eine bestandene Prüfung in einem dem zu betreibenden Handwerk entsprechenden oder verwandten anerkannten Ausbildungsberuf oder eine mindestens dreijährige praktische Tätigkeit. - Der Abschlussprüfung an einer deutschen Hochschule gleichgestellt sind Diplome, die in einem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaft oder des EWR erworben wurden und entsprechend europarechtlicher Richtlinien anzuerkennen sind.
- Eine Ausnahmebewilligung
- Eine Ausübungsberechtigung für Gesellen mit mindestens 6-jähriger Berufserfahrung, davon 4 Jahre in leitender Stellung – bekannt als sogenannte "Altgesellenregelung".
Sobald die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hat der selbstständige Handwerker einen Rechtsanspruch darauf, dass er mit dem von ihm betriebenen Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen wird.
Historische Wurzeln der Handwerksrolle
Frank Heller - www.argum.de
Die Handwerksrolle ist ein öffentliches Register. Sie wurde 1929 durch die sogenannte Handwerksnovelle eingeführt.
Verpflichtend für die Gewerbeausübung wurde der Eintrag in das Betriebsverzeichnis 1935 mit dem "Großen Befähigungsnachweis". Das Verfahren wurde 1953 von der Handwerksordnung übernommen.
Seither gilt: Wer ein Handwerk selbstständig mit einem eigenen Betrieb – auch als "stehendes Gewerbe" bezeichnet – ausüben möchte, muss seinen Betrieb zuvor bei der zuständigen Handwerkskammer in die Handwerksrolle eintragen lassen.
War es früher tatsächlich eine Papierrolle, auf der sämtliche Betriebe verzeichnet waren, so wird diese heute in einem EDV-Programm geführt.