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Karriere nach der Ausbildung

Nutze die Begabtenförderung berufliche Bildung!

Du hast deine Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und möchtest auf der Karriereleiter weiter nach oben klettern? Die "Begabtenförderung berufliche Bildung" der Bundesregierung unterstützt begabte Gesellinnen und Gesellen mit zwei attraktiven Stipendienprogrammen: dem Weiterbildungsstipendium und dem Aufstiegsstipendium.

Wer kann gefördert werden?

Die Förderung richtet sich an besonders erfolgreiche Absolventinnen und Absolventen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen.
  • Deine Gesellen- oder Abschlussprüfung hast du mit mindestens 87 Punkten (Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
  • Du gehörst zu den Top Drei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk.
  • Alternativ kannst du eine Empfehlung deines Arbeitgebers oder deiner Berufsschule vorweisen.
  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung stehst du in einem Arbeitsverhältnis oder bist arbeitssuchend und unter 25 Jahre alt.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind anspruchsvolle, berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen, wie:

  • Berufliche Qualifikationen: Fachbezogene Weiterbildungen, die dein berufliches Wissen erweitern.
  • Vorbereitung auf Prüfungen: Vorbereitungskurse für die Meister-, Techniker-, Betriebswirt-, Fachwirt- oder Fachkaufmann-Prüfung.
  • Fachübergreifende Kompetenzen: Schulungen in Fremdsprachen, EDV, Kommunikation, Konflikt- und Projektmanagement.
  • Berufsbegleitende Studiengänge: Diese Studiengänge müssen inhaltlich auf deiner Ausbildung aufbauen und während einer beruflichen Tätigkeit (mindestens 15 Stunden pro Woche) absolviert werden.

Wichtige Hinweise

  • Du kannst dich bis zu drei Jahre nach Ausbildungsende bewerben, z.B. nach einem Auslandsaufenthalt oder nach einer Elternzeit.
  • Bereits begonnene Weiterbildungen sind nicht förderfähig.

Wie hoch ist die Förderung?

Als Stipendiat/in erhältst du bis zu 2.000 Euro pro Jahr für maximal drei Jahre (Aufnahmejahr plus zwei Jahre). Insgesamt sind also bis zu 6.000 Euro möglich. Du trägst einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten.

Unser Service für dich

Die Handwerkskammer Flensburg führt das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durch. Wir unterstützen dich bei der Bewerbung, entscheiden über die Förderfähigkeit und zahlen die Fördermittel aus. Bitte beachte: Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm.

Kontakt

Denise Dronia

Denise Dronia

Telefon 0461 866-153 Telefax 0461 866-110

d.dronia@hwk-flensburg.de