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Aktuelle Länderinfos Norwegen

Dienstleistungserbringung in Norwegen

Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:

  • Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
    Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb
  • Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
    Bei Mitarbeiterentsendung
  • Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
    A-Meldung abgeben
  • Bei Mitarbeiterentsendung
    HMS-Karte beantragen
  • Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
    A1-Entsendebescheinigung mitführen

Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:

  • Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
    Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten
  • Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
    Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:
Montagearbeiten in Norwegen

Weitere Merblätter zu Norwegen finden Sie unter Downloads.  

Kontakt

Andrea Zigahn

Andrea Zigahn

Außenwirtschaftsberatung

Telefon 0461 866-197 Telefax 0461 866-110

a.zigahn@hwk-flensburg.de