
nanisimova - stock.adobe.com
Aktuelle Länderinfos Norwegen
Dienstleistungserbringung in Norwegen
Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:
- Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb - Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
Bei Mitarbeiterentsendung
Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter - A-Meldung abgeben
Bei Mitarbeiterentsendung - HMS-Karte beantragen
Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten - A1-Entsendebescheinigung mitführen
Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:
- Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten - Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:
Montagearbeiten in Norwegen und weitere Merblätter zu Norwegen finden Sie unter Downloads.
Downloads
Download pdf Montagearbeiten und Meldepflichten in Norwegen (512,12 KB)
Download pdf Norwegische Personennummer beantragen (467,35 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren für Elektroarbeiten (485,59 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren luK-Technik (681,98 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren für Baufahrzeugführer in Norwegen (644,29 KB)
Download pdf Sprachleitfaden (457,15 KB)
Download pdf Wörterbuch (1,16 MB)