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Aktuelle Länderinfos Norwegen
Dienstleistungserbringung in Norwegen
Unabhängig von der Dauer eines Einsatzes in Norwegens gelten für die vorübergehende Tätigkeit in Norwegen grundsätzlich folgende Pflichten:
- Eintragung Handelsregister (Enhetsregister)
Erhalt norwegischer Organisationsnummer für den deutschen Betrieb - Persönliche ID-Kontrolle beim norwegischen Finanzamt
Bei Mitarbeiterentsendung - Erhalt D-Nummer und Lohnsteuerkarte für Mitarbeiter
A-Meldung abgeben - Bei Mitarbeiterentsendung
HMS-Karte beantragen - Bei Bau-, Anlagen- und Montagearbeiten
A1-Entsendebescheinigung mitführen
Abhängig von Umsatz und Tätigkeit:
- Eintragung Umsatzsteuerregister (MVA-Register)
Bei Umsatz über 50.000 NOK in zwölf Monaten - Meldung beim Finanzamt für ausländische Angelegenheiten (SFU, COFTA)
Entfällt bei Auftrag unter 20.000 NOK oder für Privatpersonen
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Merkblatt:
Montagearbeiten in Norwegen
Weitere Merblätter zu Norwegen finden Sie unter Downloads.
Downloads
Download pdf Montagearbeiten und Meldepflichten in Norwegen (512,12 KB)
Download pdf Norwegische Personennummer beantragen (467,35 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren für Elektroarbeiten (485,59 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren luK-Technik (681,98 KB)
Download pdf Zulassungsverfahren für Baufahrzeugführer in Norwegen (644,29 KB)
Download pdf Sprachleitfaden (1,01 MB)
Download pdf Wörterbuch (1,16 MB)