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Unsere Rechtsberatung für Ihren Betrieb
In Rechtsfragen müssen Sie nicht immer sofort eine Anwaltskanzlei hinzuziehen. Wir beraten Sie umfassend und kostenlos in allen betrieblichen Rechtsfragen – sei es zu Handwerks- oder Vertragsrecht, Auftragsvergabe, unseriösen Geschäftspraktiken oder Verbraucherschutz. Sprechen Sie uns einfach an.
Unser Beratungsangebot
Wir unterstützen die Handwerksunternehmen unseres Kammerbezirks in allen Rechtsfragen mit unserem Fachwissen. Schwerpunktmäßig beraten wir Sie in folgenden Bereichen:
- Arbeitsrecht (ohne Tarifrecht)
- Vertragsrecht
- Werkvertragsrecht und privates Baurecht
- Auftragsvergabe
- Gesellschaftsrecht
- Handwerk und Europa
Vermittlung bei Unstimmigkeiten
Zu den Aufgaben der Handwerkskammer Flensburg gehört es, bei Bedarf zu vermitteln – oft zwischen Handwerksbetrieben und unzufriedenen Kundinnen oder Kunden. Typische Fälle umfassen beispielsweise Meinungsverschiedenheiten über Vertragsinhalte oder Rechnungsstellungen.
Das Vermittlungsverfahren ist für beide Parteien gebührenfrei. Wir benötigen lediglich eine kurze, schriftliche Schilderung des Sachverhalts und die Bitte um Vermittlung. Nach Erhalt leiten wir diese an den betreffenden Betrieb weiter und fordern eine Stellungnahme an.
Wenn Sie eine Vermittlung wünschen, beachten Sie bitte Folgendes:
- Wir bieten keine einseitige Rechtsberatung, sondern bemühen uns um eine gütliche Einigung im Dialog mit beiden Parteien.
- Im Bereich zivilrechtlicher Arbeiten hat die Handwerkskammer keine hoheitlichen Befugnisse gegenüber Betrieben.
- Sollten sie bereits anwaltlich vertreten sein oder es ein Gerichtsverfahren geben, ist eine Vermittlung durch uns nicht mehr möglich.
- Bei fachlichen Fragen empfehlen wir, sich an einen Sachverständigen des jeweiligen Handwerks zu wenden. Nutzen Sie dazu unsere Sachverständigendatenbank.
- Meinungsverschiedenheiten mit einer Kfz-Werkstatt vermitteln die Schiedsstellen des Kfz-Gewerbes, sofern es sich um einen Meisterbetrieb und Mitglied der Kfz-Innung handelt. Das Verfahren ist kostenfrei, jedoch nur möglich, wenn der Rechtsweg noch nicht beschritten wurde. Ein weiterer Rechtsanspruch bleibt davon unberührt.
Ansprechpartner | Schlichtung im Kfz-Gewerbe
Schiedsstelle Schleswig-Holstein im ADAC-Haus
Saarbrückstr. 54
24114 Kiel
Telefon: 0431 6602-255
Telefax: 0431 6602-191
E-Mail: kfz-schiedsstelle@sho-adac.de
Hinweis
Mit unseren Auskünften möchten wir Ihnen Hilfestellungen bieten. Laut "Rechtsberatungsgesetz" sind wir nicht berechtigt, Einzelinteressen unserer Mitglieder wahrzunehmen.
Das bedeutet: Wir sind zum Beispiel nicht befugt, unsere Mitglieder vor Gerichten zu vertreten.