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Subunternehmen aus unseren Nachbarstaaten einsetzen
Der Fachkräftemangel stellt Handwerksbetriebe in Norddeutschland vor große Herausforderungen. Um personelle Engpässe zu überbrücken und Projekte termingerecht abzuschließen, bietet sich die Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus den Nachbarstaaten an. Durch die EU-Freizügigkeit können Betriebe unkompliziert auf Fachkräfte aus dem EU-Ausland zurückgreifen – eine Chance, die sich für viele auszahlt.
Die Zusammenarbeit mit Subunternehmen aus Dänemark, Polen oder anderen EU-Ländern bietet vielfältige Vorteile: Sie ermöglicht es, kurzfristig und flexibel auf Personalmangel zu reagieren, ohne die Qualität der Arbeit zu beeinträchtigen. Viele ausländische Betriebe sind auf bestimmte Gewerke spezialisiert und können gezielt unterstützende Leistungen bereitstellen. Darüber hinaus führt der Einsatz externer Teams häufig zu neuen Ideen und Arbeitsmethoden, die wertvolle Impulse für das Unternehmen bieten.
Wichtig ist jedoch, dass bei der Einbindung ausländischer Subunternehmen die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Arbeitsschutzstandards, Lohnvorgaben und Sozialversicherungsregelungen müssen den EU-Vorgaben entsprechen, um den Einsatz rechtssicher zu gestalten. Eine gründliche Prüfung und klare Absprachen mit den Subunternehmen sind essenziell, um Qualität und Compliance zu gewährleisten.
Handwerksbetriebe, die auf internationale Zusammenarbeit setzen, können so ihre Wettbewerbsfähigkeit steigern, Ressourcen optimal nutzen und gleichzeitig den Fachkräftemangel entschärfen.
Um es Ihnen leichter zu machen, haben wir einige Downloads für Sie zusammengestellt. Auch unsere Check-Liste wird Ihnen helfen. Und wenn Sie eine Frage haben – setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
Checkliste
Lassen Sie sich von Ihrem EU-Subunternehmer folgende Nachweise vorlegen:
- Ausweise des eingesetzten Personals
- Handelsregisterauszug
- Bestätigung der Dienstleistungsanzeige bei der Handwerkskammer (nur bei Meisterpflicht)
- Kopie der Meldung des Bau-Auftrags beim Meldeportal Mindestlohn (nur bei Entsendung von Personal)
- Regelmäßige Nachweise über Mindestlohnzahlungen an Personal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der SOKA-BAU (falls Beitragspflicht besteht)
- A1-Entsendebescheinigungen aus dem Heimatland
- Freistellungsbescheinigung Bauabzugssteuer