Finanzen müssen geprüft werden
Der Rechnungsprüfungsausschuss überwacht die finanzielle Ordnungsmäßigkeit der Handwerkskammer. Er setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, darunter zwei selbstständige Gewerbetreibende und ein Arbeitnehmer mit abgeschlossener Berufsausbildung. Wichtig: Mitglieder des Ausschusses dürfen nicht dem Vorstand angehören.
Zu den Kernaufgaben gehört die Prüfung der Jahresrechnung der Handwerkskammer und die Berichterstattung darüber an die Vollversammlung. Alle Sitzungen des Ausschusses werden dokumentiert, und die Niederschrift ist von allen Teilnehmenden zu unterzeichnen.
Mitglieder
Mitglieder | |
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Jörg Gerling | Arbeitnehmervertretung |
Arbeitnehmervertretung | Arbeitnehmervertretung |
René Gudeit | Arbeitnehmervertretung |