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Denkmalschutz: Historische Werte erhalten

Ein denkmalgeschütztes Gebäude zu besitzen, ist etwas Besonderes – und mit Verantwortung verbunden. Denn sein Erhalt erfordert mehr als nur Pflege: Sanierungen und Modernisierungen müssen fachgerecht erfolgen und gesetzliche Vorgaben berücksichtigen. Ob Fachwerkhaus, Jugendstilvilla oder historischer Altbau – wer Veränderungen an seiner Immobilie plant, sollte sich frühzeitig über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren.

Gesetzliche Vorgaben und Genehmigungen

Für bauliche Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude ist in der Regel eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Erste Ansprechpartner sind die Unteren Denkmalschutzbehörden bei den jeweiligen Kreis- und Stadtverwaltungen. Es empfiehlt sich, bereits in der Planungsphase Kontakt aufzunehmen.

Eine Liste der Kulturdenkmale in Schleswig-Holstein finden Sie hier: 

Fachbetriebe für denkmalgerechte Arbeiten

Einige Betriebe haben sich besonders auf Arbeiten an Denkmalen spezialisiert – unter anderem Restauratorinnen und Restauratoren im Handwerk. Diese Fachleute kennen sich meistens auch mit den aktuellen Fördermöglichkeiten aus. Sie bieten die nötige Expertise, um traditionelle Handwerkstechniken mit modernen Anforderungen zu verbinden.

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Kontakt

Heike  Mahrt

Heike Mahrt

Gestaltung und Marketing

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