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Finanzierung und Fördermittel

Wer ein Unternehmen gründet oder leitet, steht vor der Herausforderung, Investitionen und deren Finanzierung solide zu planen. Eine durchdachte Finanzierung ist entscheidend, um die langfristige Stabilität und Zukunftsfähigkeit des Unternehmens zu sichern. Ob für Immobilien, Maschinen, Ausstattung oder Betriebsmittel – die erfahrenen Expertinnen und Experten der Handwerkskammer Flensburg stehen Ihnen mit fundiertem Know-how zur Seite.

Unsere Beratung unterstützt Sie dabei, die optimale Finanzierungsstrategie für Ihre individuellen Bedürfnisse zu entwickeln. Dabei berücksichtigen wir verschiedene öffentliche Fördermöglichkeiten, ermitteln gemeinsam den Kapitalbedarf, planen die Rentabilität und erstellen eine Liquiditätsplanung. Zudem bereiten wir Sie gezielt auf Bankgespräche vor und helfen bei der Beantragung von Fördermitteln.

Unser Beratungsangebot im Detail:

  • Kapitalbedarfsermittlung: Wir helfen Ihnen, den benötigten Kapitalrahmen präzise zu definieren.
  • Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung: Gemeinsam erstellen wir eine Planung, die Ihre finanzielle Stabilität sichert.
  • Finanzierungsvorschläge: Wir prüfen unter Berücksichtigung öffentlicher Förderprogramme, welche Zuschüsse und Kredite für Sie infrage kommen, und entwickeln passende Finanzierungsvorschläge.
  • Beratung zu speziellen Förderprogrammen:
  • Vorbereitung auf Bankgespräche: Die Handwerkskammer unterstützen Sie gezielt bei der Präsentation Ihrer Pläne und Bedarfsanalysen.
  • Stellungnahmen für Förderinstitute: Auf Wunsch erstellen wir Stellungnahmen für die Investitionsbank und die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein.

Unterstützung durch die Investitionsbank

Ergänzend können Sie auch Kontakt mit den Förderlotsen der Investitionsbank in Kiel aufnehmen, die kostenfrei zu allen Fragen rund um Finanzierung und Förderung beraten.

Der Finanzierungskompass der Investitionsbank bietet einen strukturierten Überblick über mögliche Förderungen und Finanzhilfen für Betriebe in Schleswig-Holstein.

Meistergründungsprämie

Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich erstmalig selbstständig machen, können eine Meistergründungsprämie des Landes Schleswig-Holstein in Höhe von maximal 10.000 Euro beantragen. Die Basisförderung umfasst in der ersten Stufe 7.500 Euro. Für die Schaffung eines zusätzlichen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes kann in der zweiten Stufe ein Zuschuss von 2.500 Euro gewährt werden.

Weitere Informationen finden Sie im Flyer und auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein über die nebenstehenden Links.

Darlehen

Unternehmen haben die Möglichkeit, betriebliche Investitionen unter bestimmten Voraussetzungen durch zinsgünstige öffentliche Darlehen und Investitionszuschüsse zu finanzieren. Weitere Informationen auf den Websites der KfW-Bank und der Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Beteiligungen

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) unterstützt mittelständische Unternehmen mit Beteiligungen zwischen 50.000 und 1 Mio. Euro. Dadurch wird  die Eigenkapitalbasis gestärkt und so die Kreditwürdigkeit des Betriebs verbessert.

Zuschüsse

Durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein

Die Weiterführung von Unternehmen wird durch Zuschüsse gefördert, die zugleich Arbeitsplätze schaffen bzw. erhalten und die Innovationskraft unterstützen. Über die Investitionsbank bietet das Land Schleswig-Holstein hierfür gezielte Zuschussprogramme an.

Durch die Agenturen für Arbeit und Jobcenter

Existenzgründende können Gründungszuschüsse oder Einstiegsgeld beantragen. Darüber hinaus stehen Eingliederungszuschüsse für die Beschäftigung förderungsbedürftiger Mitarbeitender zur Verfügung. Die Höhe und Dauer der Förderung richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Kontakte

Jörg Koll

Jörg Koll

Zuständig für die Landkreise: Dithmarschen-Nord, Rendsburg-Eckernförde

Telefon 0461 866-134 Telefax 0461 866-110

j.koll@hwk-flensburg.de

Heiko Schädlich

Heiko Schädlich

Zuständig für die Landkreise: Schleswig-Flensburg, Dithmarschen-Süd, zertifizierter Mediator

Telefon 0461 866-135 Telefax 0461 866-110

h.schaedlich@hwk-flensburg.de

Sönke Wellhausen

Sönke Wellhausen

Zuständig für die Landkreise: Nordfriesland, Flensburg

Telefon 0461 866-163 Telefax 0461 866-110

s.wellhausen@hwk-flensburg.de