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Handwerk als Partner für effektiven Einbruchschutz
Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Fachbetriebe des Handwerks unterstützen Eigentümer oder Mieter beim Schutz vor Dieben. Sie beraten über Investitionen in Sicherheitstechnik und den fachgerechten Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Zusätzlich klären sie über Fördermöglichkeiten auf: So wurde die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)" zum 1. April 2016 erweitert.
Zuschüsse und zinsgünstige Kredite nutzen
Bislang gibt es Zuschüsse bis maximal 1.500,00 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
Eigentümer und Mieter können nun zusätzlich zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000,00 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden.
Erweitert wurde auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen. Förderfähig sind etwa:
- der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster,
- der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie
- der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.
Information
Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention den Flyer "Effektiver Einbruchschutz - der Staat fördert" herausgegeben. Die Publikation informiert über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten.
Förderprogramme wurden ausgeweitet
Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) "Altersgerecht Umbauen" und "Energieeffizient Sanieren" (Nr. 151, 430) in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden. Voraussetzung ist, dass diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen.
Im Novemer 2015 wurde das Förderprogramm erweitert. Es wird nun gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.
Alternativ lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel nach § 35a EStG – der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigen sofern sie nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden.
Tipp für Betriebe: In Adressennachweis aufnehmen lassen
Fachbetriebe des Handwerks können sich als Errichter von mechanischen Sicherungssystemen, für Einbruchs-, Überfallmelde- und Videotechnik in Adressennachweise der polizeilichen Beratungsstellen aufnehmen lassen. Voraussetzung ist, dass sie die erforderlichen Qualitätsmerkmale der von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erstellten bundeseinheitlichen Pflichtenkataloge erfüllen.
Die Handwerksorganisationen bieten in vielen Regionen Deutschlands entsprechende Schulungen zur Qualifizierung in Zusammenarbeit mit der Polizei an.