Außenwirtschaftsnews - April 2023
Dänemark
Neue Tarifabschlüsse
Deutsche Handwerker, die regelmäßig in Dänemark tätig werden, werden häufig zum Abschluss eines dänischen Tarifvertrags gedrängt. Mitte März gab es neue Tarifabschlüsse, die bei ihrer Genehmigung durch die Verbände rückwirkend zum 1. März 2023 gelten. Noch stehen die Genehmigungen aus. Die Details der Tarifabschlüsse bleiben daher abzuwarten. Deutsche Unternehmen sollten sich aber bereits auf folgende Erhöhungen einstellen:
- Erhöhung der tariflichen Mindestlöhne um 4,50 DKK jeweils zum 1. Mai 2023 und 1. Januar 2024
- Erhöhung der Zuschläge um 4,5 % für das Jahr 2023 und weitere 3,5 % für das Jahr 2024
- Erhöhung des Arbeitgeberanteils zur betrieblichen Altersvorsorge auf 10 %
- Flexiblere Arbeitszeitregelungen (4 Tage-Woche)
- Umsetzung des dänischen Nachweisgesetzes Aushändigen von Bestätigungen der wesentlichen Arbeitsbedingungen wird erforderlich
- Einführung eines Unterkunftszuschlags in Höhe von 25 DKK je Stunde für Arbeitnehmer mit nicht-dänische Wohnsitz am dem 1. Januar 2024
Deutschland
Ergänzung der Exportkreditgarantien um Small Tickets Forfaitierungsgarantien
Für kleinvolumige Exportgeschäfte unterhalb von 10 Mio. EUR bietet der Bund mit der Forfaitierungsgarantie jetzt ein ergänzendes Instrument an. Es handelt sich um eine für die Banken vereinfachte Form der Exportfinanzierung.
Im ersten Schritt gewährt der deutsche Exporteur seinem ausländischen Besteller einen sog. Lieferantenkredit (Zahlungsziel später als Liefertermin). Im zweiten Schritt kauft die Bank dem Exporteur diese Forderung ab (Forfaitierung) und verschafft diesem somit neue Liquidität. Der Bund garantiert der Bank gegenüber für diese Forderung, d.h. bei Zahlungsunfähigkeit des ausländischen Bestellers ersetzt der Bund der Bank den Forderungsausfall zu 80 Prozent.
Es ist geplant diese Forfaitierungsgarantie bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 einzuführen. So verschafft der Bund exportorientierten KMU spürbare Liquiditätsspielräume und stärkt so den deutschen Mittelstand.
Island
Neues Merkblatt zu Montagearbeiten
Auch in Island gibt es Meldepflichten für zu entsendende Mitarbeiter und Einzelunternehmer, wenn die Dauer der Dienstleistung zehn Werktage in einem Zwölf-Monatszeitraum überschreitet.
Mitarbeiter ausländischer Unternehmen haben Anspruch auf den isländischen Tariflohn und Überstundenvergütungen. Ebenso haben Sie einen Anspruch auf Urlaub und Urlaubsgeld sowie auf isländische Urlaubsund Dezemberprämien.
Norwegen
Neue Sätze zum Verpflegungsmehraufwand für Dienstreisen
Bei Arbeitseinsätzen in Norwegen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die notwendigen Reisekosten zu Beginn und am Ende des Arbeitseinsatzes ebenso zu übernehmen wie für regelmäßige Heimreisen. Vorab müssen die Modalitäten für Unterkunft und Verpflegung vereinbart werden. In der Regel sorgt der Arbeitgeber für Unterkunft und Verpflegung, es können aber auch ein fester Verpflegungssatz oder die Kostenübernahme gegen Beleg vereinbart werden. Die festen Verpflegungssätze wurden aktualisiert:
- Auslöse bei Übernachtung im Hotel: 634 NOK
- Auslöse bei Übernachtung im Hotel inkl. Frühstück: 507 NOK
- Auslöse bei Übernachtungen in einer Pension, Bauwagen/Container mit oder ohne Kochgelegenheit oder Zimmer ohne Kochgelegenheit: 177 NOK
- Auslöse bei Übernachtungen privat oder Zimmer mit Kochgelegenheit: 98 NOK
Schweden
Neue Ausfüllhilfe zu Entsendemeldung
Unternehmen, die Mitarbeiter nach Schweden entsenden, um dort eine Dienstleistung zu erbringen, müssen diese dort vorab anmelden. Eine Ausfüllhilfe finden Sie in unserem Merkblatt zur Entsendemeldung.
Download pdf Ausfüllhilfe Entsendemeldung Schweden (1,02 MB)
Schweiz
Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Schreinergewerbe
Am 1. Januar 2023 wurde der GAV Schreinergewerbe durch den Schweizer Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt. Das bedeutet, dass Sie sich bei Mitarbeiterentsendungen in die Schweiz an die Bestimmungen aus dem neuen GAV halten müssen. Es können entsprechende Kontrollen stattfinden und Bußgelder bei Nichtbeachtung verhängt werden.
Quelle: Handwerk International Baden-Württemberg
Veranstaltungen
Firmengemeinschaftsstand Baumesse UK Construction Week
Die UK Construction Week ist die größte Baufachmesse in Großbritannien und exklusiv für Fachbesucher geöffnet. Die Messe umfasst nahezu das gesamte Spektrum der Baubranche. Die Aussteller profitieren vom Match-Making und erhalten Gelegenheit, für ihre Branche spezifisch ermittelte Entscheidungsträger zu treffen. Das umfangreiche Kongress- und Seminarprogramm informiert in unterschiedlichen Formen über Innovationen.
Zeit und Ort: 2. - 4. Mai 2023, London
Geschäftsanbahnungsreise Denkmalschutz Frankreich
Die Deutsch-Französische Industrie- und Handelskammer führt eine Geschäftsanbahnungsreise nach Frankreich zur Denkmalpflege an Gebäuden aus dem 20. Jahrhundert durch. Der französische Markt für die Restaurierung von Baudenkmälern des 20. Jahrhunderts ist für Handwerksbetriebe attraktiv, die in diesem Bereich arbeiten. In Frankreich gibt es rund 1600 Gebäude und Objekte mit dem Label „Bemerkenswerte zeitgenössische Architektur“ sowie einige hundert denkmalgeschützte Gebäude aus dem 20. Jahrhundert.
Leistungen: Zielmarktanalyse, Chancen für deutsche Betriebe, individuelle Gespräche mit potenziellen Auftraggebern mit sprachlicher Assistenz, kulturelle Unterschiede
Zeit und Ort: 13. bis 16. Juni 2023
Anmeldung Informationszentrum:
Präsentationsmöglichkeit für Kleinexponate auf einer Fläche von 2 m2 für 1.350 Euro
Anmeldung regulärer Stand:
Hallenfläche mit Standbau für 525 Euro/m2 (Mindestfläche 9 m2 bis maximal 100 m2)
Kosten: 500 - 1.000 Euro je nach Unternehmensgröße zuzgl. Reise- und Übernachtungskosten
Weitere Infos und Anmeldung
Internationale Kooperationsgesuche
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an das Team Enterprise Europe Network der WTSH.
Kontaktwünsche an
Jenny Dümon
WTSH
Telefon 0431 66666-862
E-Mail duemon@wtsh.de