Außenwirtschaftsnews - November 2024
Dänemark:
Neue Zulassungspflicht für Arbeiten mit Asbest
Ab dem 1. Januar 2025 ist für Arbeiten mit Asbest eine Zulassung durch die dänische Behörde für Sicher-heitstechnologie (Sikkerhedsstyrelsen) erforderlich. Voraussetzungen:
- Ein vorab durch eine dänische Kontrollinstanz anerkanntes Qualitätsmanagementsystem
- Eine zugelassene verantwortliche Fachkraft, die die Asbestarbeiten überwacht
- Für die Zulassung als Fachkraft muss eine viertägige Arbeitsmarktschulung für Abbrucharbeiten an asbesthaltigem Material mit Eignungsprüfung des Anbieters AMU und eine zweitägige Zusatzausbil-dung für Facharbeiter mit Berechtigungsprüfung absolviert werden.
- Die Zulassungsbeantragung nach Schulung erfolgt unter virk.dk. Eine MitID ist für den Antrag erfor-derlich. Die Antragsgebühr beträgt 4.975 DKK.
Der Abbruch kann ohne Zulassung durchgeführt werden, wenn es sich um kurzfristige Abbrucharbeiten ge-ringfügiger Art handelt, wie die Entfernung einzelner asbesthaltiger Dachbahnen, einzelner mit asbesthalti-gem Fliesenkleber befestigter Ziegel oder einzelner Rohrbögen mit asbesthaltiger Isolierung.
Quellen: Arbejdstilsynet, Tekniq
Neues Deutsch-Dänisches Grenzgremium
Ein Deutsch-Dänisches Gremium wird sich künftig systematisch mit Mobilitätshindernissen befassen, um den Alltag für Menschen und Unternehmen in der Grenzregion zu erleichtern.
Das Grenzgremium wird sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Hauptstädte sowie der Grenzregion zusammensetzen und zwei Mal im Jahr tagen. Seine Aufgabe wird sein, kontinuierlich die Hindernisse zu identifizieren, die die Mobilität in der Grenzregion behindern, und die Koordinierung zwischen den zustän-digen Behörden bei der Lösungssuche zu stärken. Die Landesregierung Schleswig-Holstein wird mit einer Datenbank eine längerfristige Nachverfolgung bei der Lösungssuche ermöglichen.
Quellen: Auswärtiges Amt, Nordschleswiger
Deutschland:
Kleinunternehmerregelung für EU-Unternehmen
Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist eine gesetzliche Vereinfachung für Unternehmen mit gerin-gem Umsatz in Deutschland. Sie müssen für ihre Lieferungen und Leistungen keine Umsatzsteuer angeben und diese nicht an das Finanzamt abführen. Um die Voraussetzungen zu erfüllen, musste der Unternehmer bisher seinen Sitz in Deutschland haben und eine Umsatzgrenze von 50.000 Euro im Vorjahr und 22.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschreiten.
Änderungen ab dem 1. Januar 2025:
Es wird auch Unternehmen mit Sitz in EU-Ländern ermöglicht, in Deutschland als Kleinunternehmen aner-kannt zu werden und umgekehrt. Die Umsatzgrenze erhöht sich auf 25.000 Euro im Vorjahr und auf 100.000 Euro im laufenden Jahr. EU-Kleinunternehmer erhalten eine unionsweit gültige Kleinunternehmer-Identifikationsnummer (KU-IdNr.)
Exporte in der Krise - DIHK Außenwirtschaftsreport 2024
Deutsche Exporteure sehen sich zunehmend mit Herausforderungen konfrontiert, die durch geopolitische Spannungen und verschärfte Handelsanforderungen hervorgerufen werden. Dies geht aus dem aktuellen Außenwirtschaftsreport der IHK-Organisation hervor. Die digitale Transformation im Außenhandel erweist sich als entscheidender Faktor, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen.
Zum Außenwirtschaftreport
Quelle: Deutsche Handelskammer für Österreich
Europa:
Winterreifenpflicht in Deutschland und Europa
Jedes Land in Europa hat seine eigenen Vorschriften in Sachen Winterreifen. In einigen EU-Ländern sind Winterreifen für einen bestimmten Zeitraum vorgeschrieben, in anderen nur auf bestimmten Straßen, zum Beispiel in Frankreich. Oder die Winterreifenpflicht ist witterungsabhängig, wie in Deutschland.
Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland informiert über die aktuellen Regelungen.
Quellen: EVZ Deutschland, Bayern Handwerk International
EU: Entwaldungsverordnung wird eventuell um ein Jahr verschoben
Einen entsprechenden Vorschlag hat die EU-Kommission am 2. Oktober 2024 veröffentlicht. Danach sollen die Unternehmen zwölf Monate Aufschub erhalten, die Anforderungen der Verordnung umzusetzen. Der Rat hat dem Vorschlag bereits zugestimmt. Sofern das Europäische Parlament auch zustimmt, würde für große und für mittlere Unternehmen eine Verschiebung auf den 30.12.2025 und für Kleinst- und kleine Unternehmen auf den 30.06.2026 gelten.
Die Chancen für eine Verschiebung dürften aufgrund der von vielen Seiten geübten Kritik groß sein. Bemän-gelt wird unter anderem die massive bürokratische Belastung für Unternehmen. Die aktualisierten Leitlinien sind hier abrufbar, auch die FAQ wurden erweitert.
Quellen: IHK Schleswig-Holstein, Rat der Europäischen Union
Allgemeine Informationen:
Podcast:
Deutsches Handwerk - goldener Boden im Ausland?
In dem am 7. Oktober erschienenen Podcast “Weltmarkt” von Germany Trade & Invest (Außenwirtschafts-agentur des Bundes) spricht unsere Kollegin Almut Schmitz von der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrheinwestfälischen Handwerks e.V. über Chancen und Hürden für das Handwerk im Auslandsgeschäft.
Podcast Deutsches Handwerk – goldener Boden im Ausland
Dänemark:
Einladung zum Barcamp for Future – Nachhaltig Wirtschaften
Es ist wieder soweit! „Komm in Gang – das Barcamp for Future“ geht in die nächste Runde. In diesem Jahr steht das Thema "Nachhaltiges Wirtschaften" im Mittelpunkt. Barcamps sind Netzwerkver-anstaltungen mit dem gewissen Etwas. Die Agenda der Veranstaltung steht erst am Veranstaltungsmorgen nach der gemeinsamen "Sessionplanung" fest.
Das Format: Mitmachen statt Zuhören!
Zeit: 04. Dezember 2024, 09:00 bis 16:30 Uhr, kostenfrei, Anmeldung
Ort: Nordfriesisches Innovations-Center, Schmiedestraße 11, 25899 Niebüll
Online-Seminar: Carnet A.T.A.
Im internationalen Handel besteht häufig die Notwendigkeit, Waren für bestimmte Zwecke vorübergehend auszuführen. Ein beliebtes Instrument zur Vereinfachung, der damit verbundenen in- und ausländischen Zollformalitäten, ist die Nutzung des internationalen Warenreisepasses Carnet A.T.A. Das Carnet-Verfahren ist ein Zollverfahren, welches in über 70 Ländern der Welt angewendet wird.
Inhalte: Allgemeines zum Carnetverfahren, die eCarnet-Anwendung, Antragsstellung
Zeit: 13. November, 10.00 - 11.30 Uhr, kostenfrei, Anmeldung
Online-Seminar der IHK Flensburg
Online-Seminare: Entsendung nach Frankreich, Österreich, Schweiz
Die IHK Halle-Dessau bietet in Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network mit zwei Webinaren einen aktuellen und praxisnahen Überblick für die erfolgreiche Entsendung in die drei Länder. Beim Thema Mitarbeiterentsendung stellen sich immer wieder Fragen und Herausforderungen, angefangen bei Meldepflichten, rechtlichen und steuerlichen Aspekten bis hin zu soziokulturellen Unterschieden. Grundlagen und Mitarbeiterentsendung nach Frankreich
Zeit: 18. November 2024, 10.00 - 12.00 Uhr, kostenfrei, Anmeldung
Mitarbeiterentsendung nach Österreich und in die Schweiz
Zeit: 19. November 2024, 10.00 - 12.00 Uhr, kostenfrei, Anmeldung
Quelle: Handwerkskammer zu Leipzig
7. Netzwerktreffen Afrika: Pleiten, Pech und Pannen
Das breit gefächerte Wirtschaftsnetzwerk hat zum Ziel, Geschäftsbeziehungen zwischen Deutschland und Afrika auf- und auszubauen. Bei jedem Treffen berichten Unternehmen von ihren Erfahrungen und Exper-ten informieren über aktuelle Trends. Dieses Mal geht es um Pleiten, Pech und Pannen im Afrikageschäft. Zu erfahren, dass andere auch Fehler machen, soll Mut machen, aktiv nach deren Ursachen zu suchen und sie als Chance zu sehen.
Zeit: 3. Dezember 2024, 17.30 - 20.30 Uhr, kostenfrei
Ort: IHK zu Lübeck, Fackenburger Allee 2, 23554 Lübeck
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