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E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung im ELSTER-Portal freigeschaltet
Verpflichtende E-Rechnung ab 2025
E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung im ELSTER-Portal freigeschaltet
Ab dem 1. Januar 2025 sind alle inländischen Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen.
Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, brauchen Betriebe eine Software zur Visualisierung des Datensatzes (sogen. Viewer).
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sich nachdrücklich bei der Bundesregierung für eine kostenfreie staatliche Software der Finanzverwaltung eingesetzt. Das Bundesfinanzministerium ist dieser
Forderung nachgekommen. Der E-Rechnungsviewer der Finanzverwaltung ist auf dem ELSTER-Portal freigeschaltet und unter folgender Internet-Adresse erreichbar:
https://www.elster.de/eportal/e-rechnung
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