Mutterschutzanpassungsgesetz - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
Am 27. Februar 2025 wurde das Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze – Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Regelungen treten zum 1. Juni 2025 in Kraft.
Das Gesetz regelt, dass Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten ist, desto länger ist die Mutterschutzfrist im Falle einer Fehlgeburt, gestaffelt von zwei bis maximal acht Wochen. Betroffene Frauen können ausdrücklich auf die Inanspruchnahme verzichten. Bisher erfolgte in vielen Fällen eine Krankschreibung nach einer Fehlgeburt.
Wählen betroffene Frauen künftig Mutterschutz, haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den entsprechenden Arbeitgeberzuschuss. Diesen können sich Arbeitgeber aus der U2-Umlage erstatten lassen.
Mutterschutzanpassungsgesetz - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (141,61 KB)