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Teilzeitausbildung für alle
Es gibt viele Gründe, warum es schwierig sein kann, eine Ausbildung in Vollzeit zu absolvieren. Die Neuregelung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) seit dem 1. Januar 2020 ermöglicht es jedem, auch ohne anerkannte Gründe, die Berufsausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
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Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
- Die Teilzeitausbildung ist in allen dualen Ausbildungsberufen möglich
- Auszubildende und Betriebe müssen sich einig sein
- Die Teilzeitausbildung kann auch nach Ausbildungsbeginn vertraglich vereinbart werden
- Die Kürzung darf nicht mehr als 50 % der Ausbildungszeit übersteigen
- Die Dauer der Ausbildung kann sich bis max. bis zum eineinhalbfachen der regulären Ausbildungszeit verlängern, abhängig von der vereinbarten Wochenstundenzahl
- Es besteht trotzdem weiterhin die Möglichkeit der Verkürzung
- Berufsschulunterricht und überbetriebliche Ausbildung finden weiterhin regulär statt
Sieh Dir an, was Teilnehmende sagen …
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Wir, die Handwerkskammer, unterstützen Dich:
- bei der Beratung zur Umsetzung der Teilzeitausbildung
- bei der Suche nach Betrieben
- bei der individuellen Beratung zu den Berufen und Chancen
- bei der Erstellung der Bewerbungsunterlagen
- bei der Beratung zu individuellen Rahmenbedingungen (Kinderbetreuung, Finanzierung,…)
- bei der Erstellung der Verträge
- als Begleitung während des Teilzeitausbildungsverhälnisses
Teilzeitausbildung für alle!
Die Arbeit im Projekt „Teilzeitausbildung für alle!“ wird unterstützt durch das Schleswig-Holsteinische Institut für Berufliche Bildung. Es erfolgt in Kooperation mit der IHK zu Lübeck und der Handwerkskammer Lübeck.